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(1) Die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder hat in Gruppen zu erfolgen.
(2) In einer Gruppe dürfen höchstens gleichzeitig betreut werden:
1. |
| |||||||||
2. | Kindergartengruppe: 25 Kinder, | |||||||||
3. | Hort: 25 Kinder, | |||||||||
4. | Familiengruppe für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht: 20 Kinder, | |||||||||
wenn in der Gruppe nicht mehr als zwei Kinder unter drei Jahren betreut werden: 22 Kinder, | ||||||||||
5. | Familiengruppe für Kinder von 3 bis 10 Jahren: 24 Kinder, | |||||||||
6. | Integrationsgruppe: | |||||||||
a) |
| |||||||||
b) | Kindergartengruppe:20 Kinder, | |||||||||
c) | Hort: 20 Kinder, | |||||||||
7. | Heilpädagogische Gruppe: | |||||||||
a) | Kindergartengruppe:12 Kinder, | |||||||||
b) | Hort: 16 Kinder. |
(1) Die Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder hat in Gruppen zu erfolgen.
(2) In einer Gruppe dürfen höchstens gleichzeitig betreut werden:
1. |
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2. | Kindergartengruppe: 25 Kinder, | |||||||||
3. | Hort: 25 Kinder, | |||||||||
4. | Familiengruppe für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht: 20 Kinder, | |||||||||
wenn in der Gruppe nicht mehr als zwei Kinder unter drei Jahren betreut werden: 22 Kinder, | ||||||||||
5. | Familiengruppe für Kinder von 3 bis 10 Jahren: 24 Kinder, | |||||||||
6. | Integrationsgruppe: | |||||||||
a) |
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b) | Kindergartengruppe:20 Kinder, | |||||||||
c) | Hort: 20 Kinder, | |||||||||
7. | Heilpädagogische Gruppe: | |||||||||
a) | Kindergartengruppe:12 Kinder, | |||||||||
b) | Hort: 16 Kinder. |