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Legende:
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Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der 2. Abschnitt tritt mit 16. Mai 2016 in Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der 2. Abschnitt tritt mit 16. Mai 2016 in Kraft.