§ 3 W-FK-V Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Landes- und Bundesgesetzen

Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2015 bis 31.12.9999

(1) Soweit in dieser Verordnung auf andere Verordnungen der Landesregierung hingewiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der FK-V auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. September 2007November 2014 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 31.03.2015

In Kraft vom 01.11.2007 bis 31.03.2015

(1) Soweit in dieser Verordnung auf andere Verordnungen der Landesregierung hingewiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der FK-V auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. September 2007November 2014 geltenden Fassung anzuwenden.

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