§ 3 W-FK-V Verweisungen auf Bundesgesetze und Verordnungen auf Grund von Landes- und Bundesgesetzen

W-FK-V - Wiener Fachkenntnisnachweis-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1) Soweit in dieser Verordnung auf andere Verordnungen der Landesregierung hingewiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit in den durch diese Verordnung anwendbar erklärten Bestimmungen der FK-V auf Bundesgesetze oder auf deren Grundlage erlassene Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der am 1. November 2014 geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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