§ 3 W-SVPV Verweisungen auf Bundesgesetze

Notwendige fachliche Voraussetzungen der Sicherheitsvertrauenspersonen in Dienststellen der Gemeinde Wien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2016 bis 31.12.9999

DieseSoweit in dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachungauf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraftder am 1. April 2016 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 04.05.2016

In Kraft vom 29.01.1999 bis 04.05.2016

DieseSoweit in dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachungauf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in Kraftder am 1. April 2016 geltenden Fassung anzuwenden.

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