§ 4 W-SVPV Inkrafttreten

Notwendige fachliche Voraussetzungen der Sicherheitsvertrauenspersonen in Dienststellen der Gemeinde Wien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 05.05.2016 bis 31.12.9999

Die Stammfassung dieser Verordnung ist mit 29. Jänner 1999 in Kraft getreten.

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