§ 1 W-VEXAT Geltungsbereich

Schutz der in Dienststellen der Gemeinde Wien beschäftigten Bediensteten vor Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2013 bis 31.12.9999

Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinn des § 2 Z 4 bis 6 W-BedSchG 1998.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2013 bis 31.12.9999

Diese Verordnung gilt für Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinn des § 2 Z 4 bis 6 W-BedSchG 1998.

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