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Legende:
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(1) Für die Bekleidungsstücke werden folgende Farbtönungen bestimmt:entfällt; LGBl. Nr. 45/2016 vom 11.11.2016
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(2) Die Bekleidungsstücke müssen folgende Beschaffenheit haben:
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(1) Für die Bekleidungsstücke werden folgende Farbtönungen bestimmt:entfällt; LGBl. Nr. 45/2016 vom 11.11.2016
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(2) Die Bekleidungsstücke müssen folgende Beschaffenheit haben:
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