§ 11 W-FV

Wiener Feuerwehr-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.11.2016 bis 31.12.9999

(1) Für die Bekleidungsstücke werden folgende Farbtönungen bestimmt:entfällt; LGBl. Nr. 45/2016 vom 11.11.2016

1.

für die Hose: schwarz (mohrengrau),

2.

für die Bluse: dunkelbraun,

3.

für den Mantel: schwarz (mohrengrau),

4.

für die Mütze: dunkelbraun,

5.

für das Abzeichentuch: zinnoberrot,

6.

für die Knöpfe: weiß,

7.

für das Lederzeug: schwarz.

(2) Die Bekleidungsstücke müssen folgende Beschaffenheit haben:

1.

die Hose ist eine lange Tuch- oder Lodenhose; sie hat äußere Seitennähte mit rotem Vorstoß, zwei Seiten- und eine Gesäßtasche; die Sommerhose ist eine lange weiße Zwilchhose, die ansonsten der Tuch- oder Lodenhose gleich ist und einen farbechten Vorstoß aufweisen muß;

2.

die Bluse besteht aus Tuch oder Loden, die Länge reicht bis über das halbe Gesäß; die Knopfleiste ist verdeckt, der Rückenschnitt ohne Mittelnaht; sie hat einen geschlossenen Steh- Umlegekragen und an den Ärmeln 5 cm vom Rand einen schwarzen Zierknopf; zirka 16 cm vom linken oberen Ärmelrand wird das Landeswappen (4 cm hoch und 31/2 cm breit) angebracht, darüber die Bezeichnung: "FF. Wien" in roter Maschinstickerei; für den Probefeuerwehrmann, Feuerwehrmann und Oberfeuerwehrmann ist das Ärmelabzeichen mit einer Umrahmung aus rotem, oben offenem Eichenkranz versehen, für den Löschmeister, Brandmeister und Oberbrandmeister mit einer Umrahmung aus silbergesticktem, oben offenem Eichenkranz;

3.

der Mantel besteht aus Tuch oder Loden, die Länge reicht 10 cm unter das Knie; er ist zweireihig mit je sechs Knöpfen, hat markierte Ärmelaufschläge, eine offene Rückenfalte, einen 40 cm langen Schlitz mit drei kleinen Knöpfen, eine zweiteilige, mit einem Knopf schließbare Rückenspange und zwei eingesetzte, horizontal geschnittene Seitentaschen mit gerader Klappe; er trägt keine Achselspange, hat einen geschlossenen Umlegekragen und rote Patten mit je einem kleinen Knopf; die Knöpfe sind für alle Dienstgrade weiß; die Ärmelabzeichen sind denen der Bluse gleich; für den Brandmeister und Oberbrandmeister ist der Mantel rot passepoiliert, hat rote Patten mit je einem kleinen Knopf und anstatt der Rückenspange einen 8 cm breiten, rot passepoilierten Dragoner mit zwei Seitenknöpfen; die Ärmelabzeichen sind denen der Bluse gleich;

4.

die Mütze ist eine Bergmütze aus braunem Tuch oder Loden, ohne Borte; sie hat einen Schirm aus gleichem Stoff, die Seitenteile sind zum Herunterklappen; auf der Mütze sind zwei kleine Knöpfe und eine Metallkokarde mit dem Stadtwappen im Mittelfeld; die Knöpfe und die Kokarde sind weiß;

5.

die Arbeitskleidung besteht aus einem graugrünen Overall oder einem zweiteiligen Schutzanzug;

6.

das Schuhzeug besteht aus schwarzen hohen Schuhen oder Stiefeln.

Stand vor dem 11.11.2016

In Kraft vom 25.09.1957 bis 11.11.2016

(1) Für die Bekleidungsstücke werden folgende Farbtönungen bestimmt:entfällt; LGBl. Nr. 45/2016 vom 11.11.2016

1.

für die Hose: schwarz (mohrengrau),

2.

für die Bluse: dunkelbraun,

3.

für den Mantel: schwarz (mohrengrau),

4.

für die Mütze: dunkelbraun,

5.

für das Abzeichentuch: zinnoberrot,

6.

für die Knöpfe: weiß,

7.

für das Lederzeug: schwarz.

(2) Die Bekleidungsstücke müssen folgende Beschaffenheit haben:

1.

die Hose ist eine lange Tuch- oder Lodenhose; sie hat äußere Seitennähte mit rotem Vorstoß, zwei Seiten- und eine Gesäßtasche; die Sommerhose ist eine lange weiße Zwilchhose, die ansonsten der Tuch- oder Lodenhose gleich ist und einen farbechten Vorstoß aufweisen muß;

2.

die Bluse besteht aus Tuch oder Loden, die Länge reicht bis über das halbe Gesäß; die Knopfleiste ist verdeckt, der Rückenschnitt ohne Mittelnaht; sie hat einen geschlossenen Steh- Umlegekragen und an den Ärmeln 5 cm vom Rand einen schwarzen Zierknopf; zirka 16 cm vom linken oberen Ärmelrand wird das Landeswappen (4 cm hoch und 31/2 cm breit) angebracht, darüber die Bezeichnung: "FF. Wien" in roter Maschinstickerei; für den Probefeuerwehrmann, Feuerwehrmann und Oberfeuerwehrmann ist das Ärmelabzeichen mit einer Umrahmung aus rotem, oben offenem Eichenkranz versehen, für den Löschmeister, Brandmeister und Oberbrandmeister mit einer Umrahmung aus silbergesticktem, oben offenem Eichenkranz;

3.

der Mantel besteht aus Tuch oder Loden, die Länge reicht 10 cm unter das Knie; er ist zweireihig mit je sechs Knöpfen, hat markierte Ärmelaufschläge, eine offene Rückenfalte, einen 40 cm langen Schlitz mit drei kleinen Knöpfen, eine zweiteilige, mit einem Knopf schließbare Rückenspange und zwei eingesetzte, horizontal geschnittene Seitentaschen mit gerader Klappe; er trägt keine Achselspange, hat einen geschlossenen Umlegekragen und rote Patten mit je einem kleinen Knopf; die Knöpfe sind für alle Dienstgrade weiß; die Ärmelabzeichen sind denen der Bluse gleich; für den Brandmeister und Oberbrandmeister ist der Mantel rot passepoiliert, hat rote Patten mit je einem kleinen Knopf und anstatt der Rückenspange einen 8 cm breiten, rot passepoilierten Dragoner mit zwei Seitenknöpfen; die Ärmelabzeichen sind denen der Bluse gleich;

4.

die Mütze ist eine Bergmütze aus braunem Tuch oder Loden, ohne Borte; sie hat einen Schirm aus gleichem Stoff, die Seitenteile sind zum Herunterklappen; auf der Mütze sind zwei kleine Knöpfe und eine Metallkokarde mit dem Stadtwappen im Mittelfeld; die Knöpfe und die Kokarde sind weiß;

5.

die Arbeitskleidung besteht aus einem graugrünen Overall oder einem zweiteiligen Schutzanzug;

6.

das Schuhzeug besteht aus schwarzen hohen Schuhen oder Stiefeln.

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