Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Es ist dafür zu sorgen, dass öffenbare Fenster und Lichtkuppeln
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(3) Lichtkuppeln und Glasdächer sind
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(4) § 47 § 9 ist anzuwenden auf AbsBgld. 3 Z 1 nicht entsprechende Lichtkuppeln und Glasdächer mit Inkrafttreten dieser VerordnungALFALF seit 01.06.2023 weggefallen.
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(2) Es ist dafür zu sorgen, dass öffenbare Fenster und Lichtkuppeln
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(3) Lichtkuppeln und Glasdächer sind
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(4) § 47 § 9 ist anzuwenden auf AbsBgld. 3 Z 1 nicht entsprechende Lichtkuppeln und Glasdächer mit Inkrafttreten dieser VerordnungALFALF seit 01.06.2023 weggefallen.