§ 49 Bgld. ALFALF (weggefallen)

Bgld. Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld. AStV in der Land- und Forstwirtschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2023 bis 31.12.9999
Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses, die §§ 41§ 49 , 44a, § 45 Abs. 6, die Überschriften zum 6Bgld. Abschnitt und zu § 48 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 11/2012 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in KraftALFALF seit 01.06.2023 weggefallen.

Stand vor dem 01.06.2023

In Kraft vom 16.02.2012 bis 01.06.2023
Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses, die §§ 41§ 49 , 44a, § 45 Abs. 6, die Überschriften zum 6Bgld. Abschnitt und zu § 48 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 11/2012 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in KraftALFALF seit 01.06.2023 weggefallen.

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