§ 49 Bgld. ALFALF (Bgld. Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld. AStV in der Land- und Forstwirtschaft), Inkrafttreten - JUSLINE Österreich
§ 49 Bgld. ALFALF Inkrafttreten
Bgld. ALFALF - Bgld. Arbeitsstättenverordnung in der Land- und Forstwirtschaft - Bgld. AStV in der Land- und Forstwirtschaft
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024
Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses, die §§ 41, 44a, § 45 Abs. 6, die Überschriften zum 6. Abschnitt und zu § 48 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 11/2012 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 16.02.2012 bis 31.12.9999
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