Art. 1 T-LSG

Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1961 bis 31.12.9999

Auf Grund des Wiederverlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 10/1948, wird das Tiroler landwirtschaftliche Siedlungsgesetz, LGBl. Nr. 1/1961, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz LGBl. Nr. 40/1969 bedingten Änderungen neu verlautbart.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1961 bis 31.12.9999

Auf Grund des Wiederverlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 10/1948, wird das Tiroler landwirtschaftliche Siedlungsgesetz, LGBl. Nr. 1/1961, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz LGBl. Nr. 40/1969 bedingten Änderungen neu verlautbart.

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