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Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrwahlordnung, LGBl. Nr. 32/1953, außer Kraft.
(2) Wahljahr für die Wahlen nach § 1 Abs. 1 Z. 1 ist erstmals das Jahr 1998. Wahljahr für die Wahlen nach § 1 Abs. 1 Z. 2 bis 8 ist erstmals das Jahr 1999.
Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrwahlordnung, LGBl. Nr. 32/1953, außer Kraft.
(2) Wahljahr für die Wahlen nach § 1 Abs. 1 Z. 1 ist erstmals das Jahr 1998. Wahljahr für die Wahlen nach § 1 Abs. 1 Z. 2 bis 8 ist erstmals das Jahr 1999.