§ 1 Oö. BP 1997

Oö. Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999

§ 1

Die Pflegegebühr für Begleitpersonen gemäß § 27 Abs. 7 O.ö. Krankenanstaltengesetz beträgt in der allgemeinen Gebührenklasse und in der Sonderklasse S 70,-5,10 Euro pro Pflegetag.

(Anm: LGBl. Nr. 143/2001)

Stand vor dem 31.12.2001

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.12.2001

§ 1

Die Pflegegebühr für Begleitpersonen gemäß § 27 Abs. 7 O.ö. Krankenanstaltengesetz beträgt in der allgemeinen Gebührenklasse und in der Sonderklasse S 70,-5,10 Euro pro Pflegetag.

(Anm: LGBl. Nr. 143/2001)

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