§ 1 Oö. BP 1997

Oö. BP 1997 - Oö. Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung 1997

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 1

 

Die Pflegegebühr für Begleitpersonen gemäß § 27 Abs. 7 Oö. Krankenanstaltengesetz beträgt in der allgemeinen Gebührenklasse und in der Sonderklasse 5,10 Euro pro Pflegetag.

(Anm: LGBl. Nr. 143/2001)

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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