§ 4 Oö. VMNKGRH (weggefallen)

Verordnung - Managementpläne für den "Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge"

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.01.2026 bis 31.12.9999
§ 4

Maßnahmen Naturzone

(1) Vorrangiges Managementziel in der Naturzone ist das Erreichen einer minimalen, standortangepaßten Eigendynamik, die für eine selbständige Entwicklung der Natur sorgt. In diesem Sinn sollen alle im Einflußbereich des Nationalparks liegenden, menschlich bedingten Störungen vermieden werdenVMNKGRH seit 15.01.2026 weggefallen. Weiters soll das in nutzungsbedingt stark veränderten Waldbeständen bestehende erhöhte Risiko eines flächigen Zusammenbruchs durch die Einleitung einer Rückentwicklung zu naturnahen Beständen verringert werden. Hiefür kommen auch zeitlich beschränkte, waldbauliche Tätigkeiten in Betracht.

(2) Die in der Tabelle 2 angeführten Maßnahmen können nach Maßgabe des Grades der Naturnähe, der Flächenausdehnung und der Lage der Fläche innerhalb des Nationalparkgebietes unter Berücksichtigung nachstehender Begriffsbestimmungen ausgeführt werden:

Naturgemäßer Wald: vom Menschen unbeeinflußt;

Naturnaher Wald: weitgehend natürliche Baumartenmischung, natürliche Boden- und Vegetationsverhältnisse;

Beschränkt naturnaher Wald: natürliche Verhältnisse durch Menschen stark verändert, jedoch noch deutlich erkennbar;

Naturferner Wald: natürliche Verhältnisse vollständig verändert und nicht mehr eindeutig erkennbar;

Naturfremder Wald: standortfremde Baumarten und tiefgreifend veränderte Boden- und Vegetationsverhältnisse.

Die Zuordnung der Wälder im Nationalparkgebiet im Sinn der vorstehenden Begriffsbestimmungen ist in der Anlage B kartographisch dargestellt.

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Grad der Naturnähe: naturgemäßer Wald

Flächengröße: beliebig

Maßnahmen: keine

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Grad der Naturnähe: naturnaher Wald

Flächengröße: beliebig

Maßnahmen: keine

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Grad der Naturnähe: beschränkt naturnaher Wald

Flächengröße: kleinflächig (< 5 ha)

Maßnahmen: keine

Flächengröße: großflächig (> 5 ha)

Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:

* Maßnahmendauer < 10 Jahre

* Fällen und Liegenlassen von Bäumen zur Verhinderung

von Naturverjüngung unerwünschter Baumarten

* Konkurrenzregelung in Jungwüchsen, Dickungen und

Stangenhölzern zugunsten erwünschter Baumarten

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Grad der Naturnähe: naturferner Wald

Flächengröße: kleinflächig

Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:

* Maßnahmendauer 10-30 Jahre

* ungleichmäßige Bestandesauflichtung vom Rand her zur

gezielten Naturverjüngung erwünschter Baumarten aus

den umgebenden Beständen

Flächengröße: großflächig

Maßnahmen: ganz- oder teilflächige aktive

Bestandesumwandlung:

* Maßnahmendauer < 15 Jahre

* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)

unerwünschter Baumarten

* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei

fehlender Naturverjüngung

(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)

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Grad der Naturnähe: naturfremder Wald

Flächengröße: kleinflächig

Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:

* Maßnahmendauer 10-30 Jahre

* ungleichmäßige Bestandesauflichtung vom Rand her zur

gezielten Naturverjüngung erwünschter Baumarten aus

den umgebenden Beständen

aktive Bestandesumwandlung:

* Maßnahmendauer < 15 Jahre

* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)

unerwünschter Baumarten

* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei

fehlender Naturverjüngung

(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)

Flächengröße: großflächig

Maßnahmen: ganz- oder teilflächige aktive

Bestandesumwandlung:

* Maßnahmendauer < 15 Jahre

* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)

unerwünschter Baumarten

* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei

fehlender Naturverjüngung

(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)

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Tabelle 2

Stand vor dem 15.01.2026

In Kraft vom 25.09.1997 bis 15.01.2026
§ 4

Maßnahmen Naturzone

(1) Vorrangiges Managementziel in der Naturzone ist das Erreichen einer minimalen, standortangepaßten Eigendynamik, die für eine selbständige Entwicklung der Natur sorgt. In diesem Sinn sollen alle im Einflußbereich des Nationalparks liegenden, menschlich bedingten Störungen vermieden werdenVMNKGRH seit 15.01.2026 weggefallen. Weiters soll das in nutzungsbedingt stark veränderten Waldbeständen bestehende erhöhte Risiko eines flächigen Zusammenbruchs durch die Einleitung einer Rückentwicklung zu naturnahen Beständen verringert werden. Hiefür kommen auch zeitlich beschränkte, waldbauliche Tätigkeiten in Betracht.

(2) Die in der Tabelle 2 angeführten Maßnahmen können nach Maßgabe des Grades der Naturnähe, der Flächenausdehnung und der Lage der Fläche innerhalb des Nationalparkgebietes unter Berücksichtigung nachstehender Begriffsbestimmungen ausgeführt werden:

Naturgemäßer Wald: vom Menschen unbeeinflußt;

Naturnaher Wald: weitgehend natürliche Baumartenmischung, natürliche Boden- und Vegetationsverhältnisse;

Beschränkt naturnaher Wald: natürliche Verhältnisse durch Menschen stark verändert, jedoch noch deutlich erkennbar;

Naturferner Wald: natürliche Verhältnisse vollständig verändert und nicht mehr eindeutig erkennbar;

Naturfremder Wald: standortfremde Baumarten und tiefgreifend veränderte Boden- und Vegetationsverhältnisse.

Die Zuordnung der Wälder im Nationalparkgebiet im Sinn der vorstehenden Begriffsbestimmungen ist in der Anlage B kartographisch dargestellt.

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Grad der Naturnähe: naturgemäßer Wald

Flächengröße: beliebig

Maßnahmen: keine

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Grad der Naturnähe: naturnaher Wald

Flächengröße: beliebig

Maßnahmen: keine

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Grad der Naturnähe: beschränkt naturnaher Wald

Flächengröße: kleinflächig (< 5 ha)

Maßnahmen: keine

Flächengröße: großflächig (> 5 ha)

Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:

* Maßnahmendauer < 10 Jahre

* Fällen und Liegenlassen von Bäumen zur Verhinderung

von Naturverjüngung unerwünschter Baumarten

* Konkurrenzregelung in Jungwüchsen, Dickungen und

Stangenhölzern zugunsten erwünschter Baumarten

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Grad der Naturnähe: naturferner Wald

Flächengröße: kleinflächig

Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:

* Maßnahmendauer 10-30 Jahre

* ungleichmäßige Bestandesauflichtung vom Rand her zur

gezielten Naturverjüngung erwünschter Baumarten aus

den umgebenden Beständen

Flächengröße: großflächig

Maßnahmen: ganz- oder teilflächige aktive

Bestandesumwandlung:

* Maßnahmendauer < 15 Jahre

* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)

unerwünschter Baumarten

* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei

fehlender Naturverjüngung

(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)

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Grad der Naturnähe: naturfremder Wald

Flächengröße: kleinflächig

Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:

* Maßnahmendauer 10-30 Jahre

* ungleichmäßige Bestandesauflichtung vom Rand her zur

gezielten Naturverjüngung erwünschter Baumarten aus

den umgebenden Beständen

aktive Bestandesumwandlung:

* Maßnahmendauer < 15 Jahre

* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)

unerwünschter Baumarten

* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei

fehlender Naturverjüngung

(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)

Flächengröße: großflächig

Maßnahmen: ganz- oder teilflächige aktive

Bestandesumwandlung:

* Maßnahmendauer < 15 Jahre

* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)

unerwünschter Baumarten

* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei

fehlender Naturverjüngung

(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)

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Tabelle 2

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