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Maßnahmen Naturzone
(1) Vorrangiges Managementziel in der Naturzone ist das Erreichen einer minimalen, standortangepaßten Eigendynamik, die für eine selbständige Entwicklung der Natur sorgt. In diesem Sinn sollen alle im Einflußbereich des Nationalparks liegenden, menschlich bedingten Störungen vermieden werden. Weiters soll das in nutzungsbedingt stark veränderten Waldbeständen bestehende erhöhte Risiko eines flächigen Zusammenbruchs durch die Einleitung einer Rückentwicklung zu naturnahen Beständen verringert werden. Hiefür kommen auch zeitlich beschränkte, waldbauliche Tätigkeiten in Betracht.
(2) Die in der Tabelle 2 angeführten Maßnahmen können nach Maßgabe des Grades der Naturnähe, der Flächenausdehnung und der Lage der Fläche innerhalb des Nationalparkgebietes unter Berücksichtigung nachstehender Begriffsbestimmungen ausgeführt werden:
Naturgemäßer Wald: vom Menschen unbeeinflußt;
Naturnaher Wald: weitgehend natürliche Baumartenmischung, natürliche Boden- und Vegetationsverhältnisse;
Beschränkt naturnaher Wald: natürliche Verhältnisse durch Menschen stark verändert, jedoch noch deutlich erkennbar;
Naturferner Wald: natürliche Verhältnisse vollständig verändert und nicht mehr eindeutig erkennbar;
Naturfremder Wald: standortfremde Baumarten und tiefgreifend veränderte Boden- und Vegetationsverhältnisse.
Die Zuordnung der Wälder im Nationalparkgebiet im Sinn der vorstehenden Begriffsbestimmungen ist in der Anlage B kartographisch dargestellt.
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Grad der Naturnähe: naturgemäßer Wald
Flächengröße: beliebig
Maßnahmen: keine
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Grad der Naturnähe: naturnaher Wald
Flächengröße: beliebig
Maßnahmen: keine
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Grad der Naturnähe: beschränkt naturnaher Wald
Flächengröße: kleinflächig (< 5 ha)
Maßnahmen: keine
Flächengröße: großflächig (> 5 ha)
Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:
* Maßnahmendauer < 10 Jahre
* Fällen und Liegenlassen von Bäumen zur Verhinderung
von Naturverjüngung unerwünschter Baumarten
* Konkurrenzregelung in Jungwüchsen, Dickungen und
Stangenhölzern zugunsten erwünschter Baumarten
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Grad der Naturnähe: naturferner Wald
Flächengröße: kleinflächig
Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:
* Maßnahmendauer 10-30 Jahre
* ungleichmäßige Bestandesauflichtung vom Rand her zur
gezielten Naturverjüngung erwünschter Baumarten aus
den umgebenden Beständen
Flächengröße: großflächig
Maßnahmen: ganz- oder teilflächige aktive
Bestandesumwandlung:
* Maßnahmendauer < 15 Jahre
* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)
unerwünschter Baumarten
* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei
fehlender Naturverjüngung
(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)
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Grad der Naturnähe: naturfremder Wald
Flächengröße: kleinflächig
Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:
* Maßnahmendauer 10-30 Jahre
* ungleichmäßige Bestandesauflichtung vom Rand her zur
gezielten Naturverjüngung erwünschter Baumarten aus
den umgebenden Beständen
aktive Bestandesumwandlung:
* Maßnahmendauer < 15 Jahre
* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)
unerwünschter Baumarten
* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei
fehlender Naturverjüngung
(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)
Flächengröße: großflächig
Maßnahmen: ganz- oder teilflächige aktive
Bestandesumwandlung:
* Maßnahmendauer < 15 Jahre
* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)
unerwünschter Baumarten
* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei
fehlender Naturverjüngung
(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)
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Tabelle 2
Maßnahmen Naturzone
(1) Vorrangiges Managementziel in der Naturzone ist das Erreichen einer minimalen, standortangepaßten Eigendynamik, die für eine selbständige Entwicklung der Natur sorgt. In diesem Sinn sollen alle im Einflußbereich des Nationalparks liegenden, menschlich bedingten Störungen vermieden werden. Weiters soll das in nutzungsbedingt stark veränderten Waldbeständen bestehende erhöhte Risiko eines flächigen Zusammenbruchs durch die Einleitung einer Rückentwicklung zu naturnahen Beständen verringert werden. Hiefür kommen auch zeitlich beschränkte, waldbauliche Tätigkeiten in Betracht.
(2) Die in der Tabelle 2 angeführten Maßnahmen können nach Maßgabe des Grades der Naturnähe, der Flächenausdehnung und der Lage der Fläche innerhalb des Nationalparkgebietes unter Berücksichtigung nachstehender Begriffsbestimmungen ausgeführt werden:
Naturgemäßer Wald: vom Menschen unbeeinflußt;
Naturnaher Wald: weitgehend natürliche Baumartenmischung, natürliche Boden- und Vegetationsverhältnisse;
Beschränkt naturnaher Wald: natürliche Verhältnisse durch Menschen stark verändert, jedoch noch deutlich erkennbar;
Naturferner Wald: natürliche Verhältnisse vollständig verändert und nicht mehr eindeutig erkennbar;
Naturfremder Wald: standortfremde Baumarten und tiefgreifend veränderte Boden- und Vegetationsverhältnisse.
Die Zuordnung der Wälder im Nationalparkgebiet im Sinn der vorstehenden Begriffsbestimmungen ist in der Anlage B kartographisch dargestellt.
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Grad der Naturnähe: naturgemäßer Wald
Flächengröße: beliebig
Maßnahmen: keine
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Grad der Naturnähe: naturnaher Wald
Flächengröße: beliebig
Maßnahmen: keine
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Grad der Naturnähe: beschränkt naturnaher Wald
Flächengröße: kleinflächig (< 5 ha)
Maßnahmen: keine
Flächengröße: großflächig (> 5 ha)
Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:
* Maßnahmendauer < 10 Jahre
* Fällen und Liegenlassen von Bäumen zur Verhinderung
von Naturverjüngung unerwünschter Baumarten
* Konkurrenzregelung in Jungwüchsen, Dickungen und
Stangenhölzern zugunsten erwünschter Baumarten
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Grad der Naturnähe: naturferner Wald
Flächengröße: kleinflächig
Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:
* Maßnahmendauer 10-30 Jahre
* ungleichmäßige Bestandesauflichtung vom Rand her zur
gezielten Naturverjüngung erwünschter Baumarten aus
den umgebenden Beständen
Flächengröße: großflächig
Maßnahmen: ganz- oder teilflächige aktive
Bestandesumwandlung:
* Maßnahmendauer < 15 Jahre
* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)
unerwünschter Baumarten
* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei
fehlender Naturverjüngung
(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)
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Grad der Naturnähe: naturfremder Wald
Flächengröße: kleinflächig
Maßnahmen: keine bis aktive Bestandesüberführung:
* Maßnahmendauer 10-30 Jahre
* ungleichmäßige Bestandesauflichtung vom Rand her zur
gezielten Naturverjüngung erwünschter Baumarten aus
den umgebenden Beständen
aktive Bestandesumwandlung:
* Maßnahmendauer < 15 Jahre
* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)
unerwünschter Baumarten
* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei
fehlender Naturverjüngung
(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)
Flächengröße: großflächig
Maßnahmen: ganz- oder teilflächige aktive
Bestandesumwandlung:
* Maßnahmendauer < 15 Jahre
* Fällen und Liegenlassen (mindestens 50 Vfm)
unerwünschter Baumarten
* Aufforstung von Lücken/Frei- und Schlagflächen bei
fehlender Naturverjüngung
(Ausnahme: Sukzessionsbeobachtungsflächen)
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Tabelle 2