§ 14 M-GOTV Anträge zum Tagesordnungspunkt

Mustergeschäftsordnung - M-GOTV

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2015 bis 31.12.9999

(1) Zu einem Tagesordnungspunkt können folgende Anträge gestellt werden:

1.

Hauptanträge,

2.

Gegenanträge,

3.

Abänderungsanträge.

(2) Hauptanträge sind Anträge zu einem Tagesordnungspunkt, die vom Vorsitzenden oder einem Mitglied gestellt werden, welches die Aufnahme des Tagesordnungspunkts verlangt hat.

(3) Gegenanträge sind Anträge, die von einem Mitglied der Vollversammlung gestellt werden, das nicht Antragsteller im Sinne des Abs. 2 ist, und ein gänzlich anderes Begehren als den Hauptantrag zum Inhalt haben.

(4) Abänderungsanträge sind Anträge, die von einem Mitglied der Vollversammlung gestellt werden, das nicht Antragsteller im Sinne des Abs. 2 ist, und den Inhalt des Hauptantrags nur teilweise abändern oder ergänzen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2015 bis 31.12.9999

(1) Zu einem Tagesordnungspunkt können folgende Anträge gestellt werden:

1.

Hauptanträge,

2.

Gegenanträge,

3.

Abänderungsanträge.

(2) Hauptanträge sind Anträge zu einem Tagesordnungspunkt, die vom Vorsitzenden oder einem Mitglied gestellt werden, welches die Aufnahme des Tagesordnungspunkts verlangt hat.

(3) Gegenanträge sind Anträge, die von einem Mitglied der Vollversammlung gestellt werden, das nicht Antragsteller im Sinne des Abs. 2 ist, und ein gänzlich anderes Begehren als den Hauptantrag zum Inhalt haben.

(4) Abänderungsanträge sind Anträge, die von einem Mitglied der Vollversammlung gestellt werden, das nicht Antragsteller im Sinne des Abs. 2 ist, und den Inhalt des Hauptantrags nur teilweise abändern oder ergänzen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten