§ 25 M-GOTV Aufgabengebiet

Mustergeschäftsordnung - M-GOTV

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2015 bis 31.12.9999

(1) Der Obmann führt den Vorsitz in der Vollversammlung und im Vorstand. Er hat die Belange des Tourismusverbands nach außen zu vertreten.

(2) Bei der Vollziehung ist der Obmann an die Beschlüsse der Vollversammlung und des Vorstands gebunden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2015 bis 31.12.9999

(1) Der Obmann führt den Vorsitz in der Vollversammlung und im Vorstand. Er hat die Belange des Tourismusverbands nach außen zu vertreten.

(2) Bei der Vollziehung ist der Obmann an die Beschlüsse der Vollversammlung und des Vorstands gebunden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten