§ 18i LFBAO (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2024 bis 31.12.9999
Auf Personen, die in einer Teilqualifikation nach § 18b § 18i LFBAOausgebildet werden, kommen, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt wird, die übrigen Abschnitte dieses Gesetzes sowie der 6 seit 19.04.2024 weggefallen. Abschnitt der LArbO zur Anwendung.

Stand vor dem 19.04.2024

In Kraft vom 26.06.2007 bis 19.04.2024
Auf Personen, die in einer Teilqualifikation nach § 18b § 18i LFBAOausgebildet werden, kommen, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt wird, die übrigen Abschnitte dieses Gesetzes sowie der 6 seit 19.04.2024 weggefallen. Abschnitt der LArbO zur Anwendung.

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