§ 18j LFBAO

Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.12.2015 bis 31.12.9999
Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat die Maßnahmen dieses Abschnitts und deren Auswirkungen bis 30. Dezember 2008 einer Evaluierung zu unterziehen und das Ergebnis der Landesregierung und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vorzulegen.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 58/2015)

Stand vor dem 10.12.2015

In Kraft vom 26.06.2007 bis 10.12.2015
Die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle hat die Maßnahmen dieses Abschnitts und deren Auswirkungen bis 30. Dezember 2008 einer Evaluierung zu unterziehen und das Ergebnis der Landesregierung und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vorzulegen.

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 58/2015)

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