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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Federwildes hat über die Inverkehrsetzung von Eiern des Federwildes Aufzeichnungen zu führen und hierüber dem Burgenländischen Landesjagdverbandder Bezirksverwaltungsbehörde jährlich Meldung zu erstatten.
(1) Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Federwildes hat über die Inverkehrsetzung von Eiern des Federwildes Aufzeichnungen zu führen und hierüber dem Burgenländischen Landesjagdverbandder Bezirksverwaltungsbehörde jährlich Meldung zu erstatten.