Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Keinen Anspruch auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung des Landes haben:
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(3) An andere als die in AbsMSG seit 31.03.2024 weggefallen. 1 genannten Personen können Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vom Land als Träger von Privatrechten erbracht werden, wenn dies aufgrund der persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Personen zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erscheint.
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(2) Keinen Anspruch auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung des Landes haben:
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(3) An andere als die in AbsMSG seit 31.03.2024 weggefallen. 1 genannten Personen können Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vom Land als Träger von Privatrechten erbracht werden, wenn dies aufgrund der persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Personen zur Vermeidung einer sozialen Härte geboten erscheint.