Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
GÜLTIG FÜR KLASSE(N) ODER UN-NUMMERN: | |||
IN TANKS 1) | AUSGENOMMEN IN TANKS 1) | ||
| 1 | 1 | |
| 2 | 2 | |
| 3 | 3 | |
| 4.1, 4.2, 4.3 | 4.1, 4.2, 4.3 | |
| 5.1, 5.2 | 5.1, 5.2 | |
| 6.1, 6.2 | 6.1, 6.2 | |
| 7 | 7 | |
| 8 | 8 | |
| 9 | 9 | |
1) Nicht zutreffendes ist zu streichen. |
| ||
................................................................................ | .................................................................................. | ||
Zeichnungsberechtigte(r) (§ 15 (2) Z 4 GGBV):Zeichnungsberechtigte(r) (Paragraph 15, (2) Ziffer 4, GGBV): | Bescheinigungswerber(in): | ||
Prüfungsdatum, Name, Unterschrift | Unterschrift | ||
Hinweise für Bescheinigungswerber:– Diese vorläufige Bescheinigung gilt nur für Beförderungen innerhalb Österreichs und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bis zum Erhalt der Bescheinigung im Kartenformat, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen ab dem Datum der Prüfung.– Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die richtige Wiedergabe Ihrer persönlichen Daten und stimmen der Überlassung der für die Bescheinigung im Kartenformat erforderlichen Daten an den Hersteller ausschließlich zu diesem Zweck zu.
– Sollten Sie die Schulungsbescheinigung im Kartenformat bestellt, 14 Tage nach Abschluss der Ausbildung aber noch nicht erhalten haben, werden Sie ersucht, sich mit Ihrem Schulungsveranstalter in Verbindung zu setzen.
GÜLTIG FÜR KLASSE(N) ODER UN-NUMMERN: | |||
IN TANKS 1) | AUSGENOMMEN IN TANKS 1) | ||
| 1 | 1 | |
| 2 | 2 | |
| 3 | 3 | |
| 4.1, 4.2, 4.3 | 4.1, 4.2, 4.3 | |
| 5.1, 5.2 | 5.1, 5.2 | |
| 6.1, 6.2 | 6.1, 6.2 | |
| 7 | 7 | |
| 8 | 8 | |
| 9 | 9 | |
1) Nicht zutreffendes ist zu streichen. |
| ||
................................................................................ | .................................................................................. | ||
Zeichnungsberechtigte(r) (§ 15 (2) Z 4 GGBV):Zeichnungsberechtigte(r) (Paragraph 15, (2) Ziffer 4, GGBV): | Bescheinigungswerber(in): | ||
Prüfungsdatum, Name, Unterschrift | Unterschrift | ||
Hinweise für Bescheinigungswerber:– Diese vorläufige Bescheinigung gilt nur für Beförderungen innerhalb Österreichs und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis bis zum Erhalt der Bescheinigung im Kartenformat, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen ab dem Datum der Prüfung.– Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die richtige Wiedergabe Ihrer persönlichen Daten und stimmen der Überlassung der für die Bescheinigung im Kartenformat erforderlichen Daten an den Hersteller ausschließlich zu diesem Zweck zu.
– Sollten Sie die Schulungsbescheinigung im Kartenformat bestellt, 14 Tage nach Abschluss der Ausbildung aber noch nicht erhalten haben, werden Sie ersucht, sich mit Ihrem Schulungsveranstalter in Verbindung zu setzen.