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Legende:
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34.2.2. in der Dienstzulagengruppe A
34.2.3. in der Dienstzulagengruppe B
34.2.4. außerhalb einer Dienstzulagengruppe:
34.3.
34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Z 3.13 lit. a oder c.34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Ziffer 3 Punkt 13, Litera a, oder c.
Definitivstellungserfordernisse:34.5. Für die in Z 34.3 lit. a angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung III.34.5. Für die in Ziffer 34 Punkt 3, Litera a, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch III.
34.2.2. in der Dienstzulagengruppe A
34.2.3. in der Dienstzulagengruppe B
34.2.4. außerhalb einer Dienstzulagengruppe:
34.3.
34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Z 3.13 lit. a oder c.34.4. In Verwendungen, die die Erlernung eines Lehrberufes erfordern, überdies der erfolgreiche Abschluß einer einschlägigen Berufsausbildung gemäß Ziffer 3 Punkt 13, Litera a, oder c.
Definitivstellungserfordernisse:34.5. Für die in Z 34.3 lit. a angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung III.34.5. Für die in Ziffer 34 Punkt 3, Litera a, angeführten Beamten der erfolgreiche Abschluß der Grundausbildung römisch III.