Art. 35 EGZPO

Zivilprozessordnung - Einführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.09.1895 bis 31.12.9999

Für den Verkehr der Gerichte mit den im Auslande befindlichen Behörden und Parteien sind die in den bestehenden und in Hinkunft zu erlassenden Anordnungen (Staatsverträge, Regierungserklärungen, Ministerialverordnungen) enthaltenen näheren Bestimmungen maßgebend.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.09.1895 bis 31.12.9999

Für den Verkehr der Gerichte mit den im Auslande befindlichen Behörden und Parteien sind die in den bestehenden und in Hinkunft zu erlassenden Anordnungen (Staatsverträge, Regierungserklärungen, Ministerialverordnungen) enthaltenen näheren Bestimmungen maßgebend.

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