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§ 78 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. § 80 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn die Ladung oder Verfügung nach dem 30. Juni 2009 zugestellt worden ist. § 249 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 30. Juni 2011 bei Gericht einlangt. Paragraph 78, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. Paragraph 80, Ziffer 2, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn die Ladung oder Verfügung nach dem 30. Juni 2009 zugestellt worden ist. Paragraph 249, Absatz 3, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 30. Juni 2011 bei Gericht einlangt.
§ 78 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. § 80 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn die Ladung oder Verfügung nach dem 30. Juni 2009 zugestellt worden ist. § 249 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 30. Juni 2011 bei Gericht einlangt. Paragraph 78, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. Paragraph 80, Ziffer 2, tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn die Ladung oder Verfügung nach dem 30. Juni 2009 zugestellt worden ist. Paragraph 249, Absatz 3, in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2010,, tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 30. Juni 2011 bei Gericht einlangt.