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(1) Sofern Regelungen dieser Verordnung nichts anderes bestimmen, darf ein Pilot eines Motorflugzeuges, eines Ultraleichtluftfahrzeugs oder eines Segelflugzeuges seine Berechtigung bei der Beförderung von Fluggästen als verantwortlicher Pilot nur ausüben, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Flüge, die jeweils Start und Landung enthalten, als steuernder Pilot im Rahmen dieser Berechtigung durchgeführt hat.
(2) Ein Freiballonfahrer darf seine Berechtigung bei der Beförderung von Fluggästen als verantwortlicher Pilot nur ausüben, wenn er innerhalb der vorangegangenenin den vergangenen 180 Tage drei Fahrten als steuernder Pilot im Rahmen seiner Berechtigung durchgeführt hat.Tagen
1. | mindestens 3 Fahrten als steuernder Pilot in einem Ballon, davon mindestens eine Fahrt in einem Ballon der entsprechenden Klasse und Gruppe im Sinne der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 oder | |||||||||
2. | eine Fahrt in der entsprechenden Ballonklasse und -gruppe unter der Aufsicht eines qualifizierten Lehrberechtigten nachweisen kann. |
(1) Sofern Regelungen dieser Verordnung nichts anderes bestimmen, darf ein Pilot eines Motorflugzeuges, eines Ultraleichtluftfahrzeugs oder eines Segelflugzeuges seine Berechtigung bei der Beförderung von Fluggästen als verantwortlicher Pilot nur ausüben, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Flüge, die jeweils Start und Landung enthalten, als steuernder Pilot im Rahmen dieser Berechtigung durchgeführt hat.
(2) Ein Freiballonfahrer darf seine Berechtigung bei der Beförderung von Fluggästen als verantwortlicher Pilot nur ausüben, wenn er innerhalb der vorangegangenenin den vergangenen 180 Tage drei Fahrten als steuernder Pilot im Rahmen seiner Berechtigung durchgeführt hat.Tagen
1. | mindestens 3 Fahrten als steuernder Pilot in einem Ballon, davon mindestens eine Fahrt in einem Ballon der entsprechenden Klasse und Gruppe im Sinne der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 oder | |||||||||
2. | eine Fahrt in der entsprechenden Ballonklasse und -gruppe unter der Aufsicht eines qualifizierten Lehrberechtigten nachweisen kann. |