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eineeine Pensionskassenzusage im Sinne des § 2 des Betriebspensionsgesetzes (BPG), BGBl. Nr. 282/1990, zu erteilen.Pensionskassenzusage im Sinne des Paragraph 2, des Betriebspensionsgesetzes (BPG), Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1990,, zu erteilen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2007,
eineeine Pensionskassenzusage im Sinne des § 2 des Betriebspensionsgesetzes (BPG), BGBl. Nr. 282/1990, zu erteilen.Pensionskassenzusage im Sinne des Paragraph 2, des Betriebspensionsgesetzes (BPG), Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1990,, zu erteilen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 30 aus 2007,