§ 45a Sbg. LBG 1986 § 45a

Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.05.2015 bis 31.12.9999

(1) Die Verweisung auf das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz – EisbEG, BGBl Nr 71/1954, gilt als Verweisung auf die Fassung, die dieses Gesetz durch Änderungen bis einschließlich durch das Gesetz BGBl I Nr 112/2003BGBl I Nr 111/2010 erhalten hat.

(2) Die Bezugnahmen auf das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz – AVG, die Strafprozeßordnung 1975 – StPO und das Epidemiegesetz 1950 gelten als Bezugnahmen auf die jeweils geltende Fassung.

Stand vor dem 13.05.2015

In Kraft vom 01.09.2009 bis 13.05.2015

(1) Die Verweisung auf das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz – EisbEG, BGBl Nr 71/1954, gilt als Verweisung auf die Fassung, die dieses Gesetz durch Änderungen bis einschließlich durch das Gesetz BGBl I Nr 112/2003BGBl I Nr 111/2010 erhalten hat.

(2) Die Bezugnahmen auf das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz – AVG, die Strafprozeßordnung 1975 – StPO und das Epidemiegesetz 1950 gelten als Bezugnahmen auf die jeweils geltende Fassung.

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