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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Falls am Stichtag die Menge an zertifizierten Emissionsreduktionen und Emissionsreduktionseinheiten auf Kyoto-Konten der Republik Österreich und Kyoto-Konten von Anlageninhabern und Personen die Anzahl von jeweils 8.594.650 pro Art der Gutschrift übersteigt, unterliegen die Gutschriften auf Konten von Anlageninhabern und Personen einer proportionalen Kürzung, so dass die Höchstmenge eingehalten wird.
(2) Falls am Stichtag die Menge an zertifizierten Emissionsreduktionen und Emissionsreduktionseinheiten auf Kyoto-Konten der Republik Österreich und Kyoto-Konten von Anlageninhabern und Personen die Anzahl von jeweils 8.594.650 pro Art der Gutschrift übersteigt, unterliegen die Gutschriften auf Konten von Anlageninhabern und Personen einer proportionalen Kürzung, so dass die Höchstmenge eingehalten wird.