Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Für elektrische Betriebsmittel gelten Art. 15 Abs. 3 und Art. 16 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Für elektrische Betriebsmittel gelten Artikel 15, Absatz 3 und Artikel 16 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
Für elektrische Betriebsmittel gelten Art. 15 Abs. 3 und Art. 16 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Für elektrische Betriebsmittel gelten Artikel 15, Absatz 3 und Artikel 16 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.