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Legende:
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(AnmDas Gebiet der in den §§ 10 Abs. 2 Z 1, Abs.: Aufgehoben durch Art I Z 42 3 und 3a, BGBl. Nr. 502/1984§ 28 Abs. 2 und 3, § 29 Abs. 1 Z 2, Abs.) 2 und 3 und § 62a genannten Gemeinde ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 41/2006 nach landesgesetzlichen Vorschriften jeweils festgelegtem Gemeindegebiet.
(AnmDas Gebiet der in den §§ 10 Abs. 2 Z 1, Abs.: Aufgehoben durch Art I Z 42 3 und 3a, BGBl. Nr. 502/1984§ 28 Abs. 2 und 3, § 29 Abs. 1 Z 2, Abs.) 2 und 3 und § 62a genannten Gemeinde ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 41/2006 nach landesgesetzlichen Vorschriften jeweils festgelegtem Gemeindegebiet.