§ 40 SpBV 2015 Berichterstattung

Sportbooteverordnung 2015

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.01.2016 bis 31.12.9999

Die Marktüberwachungsbehörde hat bis zum 18. Jänner 2021 und danach alle fünf Jahre einen von der Europäischen Kommission herausgegebenen Fragebogen über die Anwendung der Richtlinie 2013/53/EU auszufüllen und an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu übermitteln.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.01.2016 bis 31.12.9999

Die Marktüberwachungsbehörde hat bis zum 18. Jänner 2021 und danach alle fünf Jahre einen von der Europäischen Kommission herausgegebenen Fragebogen über die Anwendung der Richtlinie 2013/53/EU auszufüllen und an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zu übermitteln.

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