§ 36

Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.9999
Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung versichert der Spediteur nur zu den an seinem Erfüllungsort üblichen Versicherungsbedingungen und nicht gegen Bruchgefahr. Der Spediteur genügt seiner Versicherungspflicht stets durch Versicherung aufgrund einer etwaigen Generalpolizze.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.9999
Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung versichert der Spediteur nur zu den an seinem Erfüllungsort üblichen Versicherungsbedingungen und nicht gegen Bruchgefahr. Der Spediteur genügt seiner Versicherungspflicht stets durch Versicherung aufgrund einer etwaigen Generalpolizze.

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