Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
1.Ziffer eins wiederverwendbare Verpackungen gemäß Abs. 1 undwiederverwendbare Verpackungen gemäß Absatz eins, und
2.Ziffer 2 bepfandete Einweggetränkeverpackungen gemäß einer Verordnung nach § 14c AWG 2002bepfandete Einweggetränkeverpackungen gemäß einer Verordnung nach Paragraph 14 c, AWG 2002
inSub-Litera, i, n Verkehr gesetzt werden.
1.Ziffer eins wiederverwendbare Verpackungen gemäß Abs. 1 undwiederverwendbare Verpackungen gemäß Absatz eins, und
2.Ziffer 2 bepfandete Einweggetränkeverpackungen gemäß einer Verordnung nach § 14c AWG 2002bepfandete Einweggetränkeverpackungen gemäß einer Verordnung nach Paragraph 14 c, AWG 2002
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