Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Bei verpackten Lebensmitteln ist das Los und gegebenenfalls der Buchstabe „L“ auf der Verpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett anzugeben.
(2) Bei unverpackten Lebensmitteln ist das Los und gegebenenfalls der Buchstabe „L“ auf der äußeren Verpackung oder dem Behältnis oder sonst auf den diesbezüglichen Handelsdokumenten anzugeben.
(3) Das Los ist in jedem Fall gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen.
(1) Bei verpackten Lebensmitteln ist das Los und gegebenenfalls der Buchstabe „L“ auf der Verpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett anzugeben.
(2) Bei unverpackten Lebensmitteln ist das Los und gegebenenfalls der Buchstabe „L“ auf der äußeren Verpackung oder dem Behältnis oder sonst auf den diesbezüglichen Handelsdokumenten anzugeben.
(3) Das Los ist in jedem Fall gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen.