(1)Absatz einsFür die unmittelbare Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes (§ 2 Abs. 1) werden von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Fachinspektoren für den Religionsunterricht bestellt.Für die unmittelbare Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes (Paragraph 2, Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt in jedem Bundesland mit dem 1. jenes Monates in Kraft, der der Kundmachung des mit diesem Bundesgesetze übereinstimmenden Landesgesetzes des betreffenden Bundeslandes nachfolgt, die Bestimmungen des § 3, Abs. (1) und Abs. (2), lit. a, sowie der §§ 4, 6 und ... mehr lesen...
(1)Absatz einsMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, soweit sie in den Wirkungsbereich des Bundes fällt, sowie mit der Wahrnehmung der Rechte des Bundes gemäß Art. 14 Abs. 8 und 14a Abs. 6 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 ist der Bundesminister für Bildung betraut, sowei... mehr lesen...
(1)Absatz einsLebensmittelunternehmer, die unverpackte Lebensmittel an Endverbraucher abgeben, haben sicherzustellen, dass die in § 2 genannten Informationen verfügbar und leicht zugänglich sind. Sie sind den Endverbrauchern unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.Lebensmittelunternehmer, die unv... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 13. Dezember 2014 in Kraft.(2)Absatz 2§ 3 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 249/2017 tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 3, Absatz 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus ... mehr lesen...