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§ 78 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011Wird die Feststellung beantragt, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. § 80 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraftob Akte und ist in dieser Fassung anzuwendenUrkunden anzuerkennen sind, wenn die Ladung oder Verfügung nach dem 30. Juni 2009 zugestellt worden ist. § 249 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 30. Juni 2011 bei Gericht einlangt.
1. | im Ausland errichtet wurden, | |||||||||
2. | eine vermögensrechtliche Angelegenheit zum Gegenstand haben und | |||||||||
3. | einer Vollstreckung nicht zugänglich sind, | |||||||||
so sind die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. |
§ 78 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011Wird die Feststellung beantragt, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. § 80 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraftob Akte und ist in dieser Fassung anzuwendenUrkunden anzuerkennen sind, wenn die Ladung oder Verfügung nach dem 30. Juni 2009 zugestellt worden ist. § 249 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem 30. Juni 2011 bei Gericht einlangt.
1. | im Ausland errichtet wurden, | |||||||||
2. | eine vermögensrechtliche Angelegenheit zum Gegenstand haben und | |||||||||
3. | einer Vollstreckung nicht zugänglich sind, | |||||||||
so sind die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. |