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§ 78 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011 Wird die Feststellung beantragt, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. § 80 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraftob Akte und ist in dieser Fassung anzuwendenUrkunden anzuerkennen sind, wenndie
§ 78 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011 Wird die Feststellung beantragt, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. § 80 Z 2 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraftob Akte und ist in dieser Fassung anzuwendenUrkunden anzuerkennen sind, wenndie