§ 412 EO

Exekutionsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.2017 bis 31.12.9999

(1) § 65 Abs. 3 inMit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2009 tritt mit 1Antrag auf Bewilligung der Exekution verbunden werden. April 2009 in Kraft. Die Bestimmung ist in dieser Fassung anzuwenden, wennÜber beide Anträge hat das Datum der Entscheidung erster Instanz nach dem 31. März 2009 liegtGericht zugleich zu entscheiden.

(2) Die Aufhebung des § 73a trittWenn bis zur Vornahme von Verwertungshandlungen über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung nicht rechtskräftig entschieden ist, hat das Exekutionsgericht von Amts wegen mit 1. April 2009 in Kraftdem weiteren Vollzug bis zum Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung innezuhalten.

Stand vor dem 30.11.2016

In Kraft vom 01.04.2009 bis 30.11.2016

(1) § 65 Abs. 3 inMit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2009 tritt mit 1Antrag auf Bewilligung der Exekution verbunden werden. April 2009 in Kraft. Die Bestimmung ist in dieser Fassung anzuwenden, wennÜber beide Anträge hat das Datum der Entscheidung erster Instanz nach dem 31. März 2009 liegtGericht zugleich zu entscheiden.

(2) Die Aufhebung des § 73a trittWenn bis zur Vornahme von Verwertungshandlungen über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung nicht rechtskräftig entschieden ist, hat das Exekutionsgericht von Amts wegen mit 1. April 2009 in Kraftdem weiteren Vollzug bis zum Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung innezuhalten.

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