§ 6 KI-RMV Restrisiko aus kreditrisikomindernden Techniken

Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2014 bis 31.12.9999

Kreditinstitute haben mittels schriftlicher Grundsätze und Verfahren das Risiko, dass die eingesetzten anerkannten Kreditrisikominderungstechniken sich als weniger wirksam erweisen könnten als erwartet, zu erfassen und zu steuern.

Stand vor dem 30.09.2014

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.09.2014

Kreditinstitute haben mittels schriftlicher Grundsätze und Verfahren das Risiko, dass die eingesetzten anerkannten Kreditrisikominderungstechniken sich als weniger wirksam erweisen könnten als erwartet, zu erfassen und zu steuern.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten