§ 4 GTelV 2013 Vertraulichkeit

Gesundheitstelematikverordnung 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Die in der Anlage 2 angeführten Algorithmen erfüllen jedenfalls die Voraussetzungen des § 6 GTelG 2012.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Die in der Anlage 2 angeführten Algorithmen erfüllen jedenfalls die Voraussetzungen des § 6 GTelG 2012.

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