§ 4 GTelV 2013 (weggefallen)

Gesundheitstelematikverordnung 2013

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2025 bis 31.12.9999
§ 4.Paragraph§ 4,

Die in der Anlage 2 angeführten Algorithmen erfüllen jedenfalls die Voraussetzungen des § 6 GTelG 2012 GTelV 2013 seit 28.01.2025 weggefallen. Die in der Anlage 2 angeführten Algorithmen erfüllen jedenfalls die Voraussetzungen des Paragraph 6, GTelG 2012.

Stand vor dem 28.01.2025

In Kraft vom 01.01.2014 bis 28.01.2025
§ 4.Paragraph§ 4,

Die in der Anlage 2 angeführten Algorithmen erfüllen jedenfalls die Voraussetzungen des § 6 GTelG 2012 GTelV 2013 seit 28.01.2025 weggefallen. Die in der Anlage 2 angeführten Algorithmen erfüllen jedenfalls die Voraussetzungen des Paragraph 6, GTelG 2012.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten