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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die VwGH-Aufwandersatzverordnung 2008, BGBl. II Nr. 455/2008, außer Kraft.
(2) Die §§ 3 und 4 und die neue Paragraphenbezeichnung des bisherigen § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 8/2014 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt die VwGH-Aufwandersatzverordnung 2008, BGBl. II Nr. 455/2008, außer Kraft.
(2) Die §§ 3 und 4 und die neue Paragraphenbezeichnung des bisherigen § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 8/2014 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung in Kraft.