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VI. GEBÜHREN
Bei der Anmeldung zu zahlende Gebühren
§ 40. (1) BeiDie Beschlüsse der Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:
1. Anmeldegebühr
a) für eine Einzelanmeldung.......................... 43 €,
b) für eine Sammelanmeldung (§ 13)................... 54 €,
zuzüglich 5 € fürRechtsabteilung können durch Rekurs an das 11Oberlandesgericht Wien angefochten werden. und für jedes
2. Zuschlag für eine Geheimmusteranmeldung ( § 14)........50vH
der zu zahlenden Anmeldegebühr;
3. Klassengebühr für eine Einzelanmeldung pro Klasse.... 10 €;
4. Lagergebühr für dreidimensionale Muster pro
Musterexemplar....................................... 36 €;
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(2) Der Druckkostenbeitrag gemäß Abs. 1 Z 5Gegen die einen Beschluss der Rechtsabteilung vorbereitenden Verfügungen des Referenten ist zurückzuerstatten, wenn die Anmeldung nicht zur Veröffentlichung (§ 17) führtkein Rechtsmittel zulässig.
VI. GEBÜHREN
Bei der Anmeldung zu zahlende Gebühren
§ 40. (1) BeiDie Beschlüsse der Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:
1. Anmeldegebühr
a) für eine Einzelanmeldung.......................... 43 €,
b) für eine Sammelanmeldung (§ 13)................... 54 €,
zuzüglich 5 € fürRechtsabteilung können durch Rekurs an das 11Oberlandesgericht Wien angefochten werden. und für jedes
2. Zuschlag für eine Geheimmusteranmeldung ( § 14)........50vH
der zu zahlenden Anmeldegebühr;
3. Klassengebühr für eine Einzelanmeldung pro Klasse.... 10 €;
4. Lagergebühr für dreidimensionale Muster pro
Musterexemplar....................................... 36 €;
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(2) Der Druckkostenbeitrag gemäß Abs. 1 Z 5Gegen die einen Beschluss der Rechtsabteilung vorbereitenden Verfügungen des Referenten ist zurückzuerstatten, wenn die Anmeldung nicht zur Veröffentlichung (§ 17) führtkein Rechtsmittel zulässig.