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Für jedes Gebrauchsmuster sind fürdas Rekursverfahren gelten die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (AußStrG), BGBl. I Nr. 111/2003, sinngemäß mit Ausnahme der §§ 44, 49 AußStrG und folgenden Besonderheiten: Für das zweiteRekursverfahren gelten die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (AußStrG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2003,, sinngemäß mit Ausnahme der Paragraphen 44,, 49 AußStrG und jedes weitere Jahr, gerechnet vom letzten Tag des Monats, in den der Anmeldetag fällt, Jahresgebühren zu zahlen. Erfolgt die Veröffentlichung und Registrierung des Gebrauchsmusters erst nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom letzten Tag des Monats, in den der Anmeldetag fällt, so sind nur für die nach der Veröffentlichung und Registrierung liegenden Jahre Jahresgebühren zu zahlen.folgenden Besonderheiten:
für das zweite Jahr .................................. 43 €,
für das dritte Jahr .................................. 65 €,
für das vierte Jahr .................................. 87 €,
für das fünfte Jahr .................................. 109 €,
für das sechste Jahr ................................. 130 €,
für das siebente Jahr ................................ 152 €,
für das achte Jahr ................................... 174 €,
für das neunte Jahr .................................. 196 €,
für das zehnte Jahr .................................. 218 €.
Für jedes Gebrauchsmuster sind fürdas Rekursverfahren gelten die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (AußStrG), BGBl. I Nr. 111/2003, sinngemäß mit Ausnahme der §§ 44, 49 AußStrG und folgenden Besonderheiten: Für das zweiteRekursverfahren gelten die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes (AußStrG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2003,, sinngemäß mit Ausnahme der Paragraphen 44,, 49 AußStrG und jedes weitere Jahr, gerechnet vom letzten Tag des Monats, in den der Anmeldetag fällt, Jahresgebühren zu zahlen. Erfolgt die Veröffentlichung und Registrierung des Gebrauchsmusters erst nach Ablauf eines Jahres, gerechnet vom letzten Tag des Monats, in den der Anmeldetag fällt, so sind nur für die nach der Veröffentlichung und Registrierung liegenden Jahre Jahresgebühren zu zahlen.folgenden Besonderheiten:
für das zweite Jahr .................................. 43 €,
für das dritte Jahr .................................. 65 €,
für das vierte Jahr .................................. 87 €,
für das fünfte Jahr .................................. 109 €,
für das sechste Jahr ................................. 130 €,
für das siebente Jahr ................................ 152 €,
für das achte Jahr ................................... 174 €,
für das neunte Jahr .................................. 196 €,
für das zehnte Jahr .................................. 218 €.