§ 27 FVwGG 2012 Inkrafttreten

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.9999
§ 1 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFS-Gesetz – UFSG), BGBl. I Nr. 97/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1900 bis 31.12.9999
§ 1 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFS-Gesetz – UFSG), BGBl. I Nr. 97/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012, außer Kraft.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten