(1)Absatz einsIn der Kompetenzbilanz sind die Bezeichnung, die Adresse und gegebenenfalls das Logo des Rechtsträgers der Einrichtung, die Namen und das Geburtsdatum des Zivildienstleistenden, der Zeitraum, in dem er in der Einrichtung seinen Dienst geleistet hat, sowie die Bezeichnung der Einrich... mehr lesen...
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.(2)Absatz 2Die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 tritt mit 1. April 2017 in Kraft.Die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2017, tritt mit 1. April 2017 in Kraft.(3)Absat... mehr lesen...
Zivildienst Kompetenzbilanz(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)Anmerkung, Anlage als PDF dokumentiert) mehr lesen...