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Module | ECTS-Anrechnungspunkte |
Einführende Lehrveranstaltungen | 10 |
Bildungswissenschaftliche Grundlagen | 19 – 23 |
Fachdidaktik | 13 – 17 |
Pädagogisch-praktische Studien | 9 – 15 |
Wahlpflichtfächer | 4 – 6 |
Summe | 60 |
Vom Erfordernis des Masterstudiums wird für folgende Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) gemäß § 38 Abs. 1 Z 3 des Hochschulgesetzes 2005 abgesehen: Vom Erfordernis des Masterstudiums wird für folgende Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) gemäß Paragraph 38, Absatz eins, Ziffer 3, des Hochschulgesetzes 2005 abgesehen:
Module | ECTS-Anrechnungspunkte |
Einführende Lehrveranstaltungen | 10 |
Bildungswissenschaftliche Grundlagen | 19 – 23 |
Fachdidaktik | 13 – 17 |
Pädagogisch-praktische Studien | 9 – 15 |
Wahlpflichtfächer | 4 – 6 |
Summe | 60 |
Vom Erfordernis des Masterstudiums wird für folgende Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) gemäß § 38 Abs. 1 Z 3 des Hochschulgesetzes 2005 abgesehen: Vom Erfordernis des Masterstudiums wird für folgende Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) gemäß Paragraph 38, Absatz eins, Ziffer 3, des Hochschulgesetzes 2005 abgesehen: