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Diese Verordnung regelt die Grundsätze für die nähere Gestaltung der durch die Hochschulkollegien gemäß § 42 Abs. 13 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, zu verordnenden Curricula (einschließlich der Prüfungsordnungen) für Diese Verordnung regelt die Grundsätze für die nähere Gestaltung der durch die Hochschulkollegien gemäß Paragraph 42, Absatz 13, des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,, zu verordnenden Curricula (einschließlich der Prüfungsordnungen) für
Diese Verordnung regelt die Grundsätze für die nähere Gestaltung der durch die Hochschulkollegien gemäß § 42 Abs. 13 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006, zu verordnenden Curricula (einschließlich der Prüfungsordnungen) für Diese Verordnung regelt die Grundsätze für die nähere Gestaltung der durch die Hochschulkollegien gemäß Paragraph 42, Absatz 13, des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,, zu verordnenden Curricula (einschließlich der Prüfungsordnungen) für