§ 9 ÖBV (weggefallen)

Befreiungsverordnung Ökostrom 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.11.2019 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 7 Abs. 2, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2017, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 7, Absatz 2,, in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 2017,, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
§ 9 ÖBV seit 29.11.2019 weggefallen.

Stand vor dem 29.11.2019

In Kraft vom 02.12.2017 bis 29.11.2019
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 7 Abs. 2, in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 346/2017, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.Paragraph 7, Absatz 2,, in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 346 aus 2017,, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
§ 9 ÖBV seit 29.11.2019 weggefallen.

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