Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
§ 9 ÖBV seit 29.11.2019 weggefallen.
In Kraft seit 30.11.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 9 ÖBV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 9 ÖBV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 9 ÖBV